Gerade beim Thema gesetzliche Unfallversicherung im Home-Office findet sich doch der eine oder andere Fallstrick.
Was Arbeitgeber unbedingt beachten müssen, lesen Sie in unserem Corona-Interview!
Gerade beim Thema gesetzliche Unfallversicherung im Home-Office findet sich doch der eine oder andere Fallstrick.
Was Arbeitgeber unbedingt beachten müssen, lesen Sie in unserem Corona-Interview!
Viele Unternehmen haben für den Großteil Ihrer Mitarbeiter Home-Office-Arbeitsplätze eingerichtet – andere müssen einen Teil Ihrer Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken. Vor allem kleine Unternehmer werden die eine oder andere rechtliche Hürde nicht kennen und sind völlig auf sich alleine gestellt.
Wir haben daher Patrick von Mammen, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Kanzlei Hofbeck und Collegen in Nürnberg gefragt, was Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten müssen, wenn in Zeiten von Corona Kurzarbeit oder Home-Office eingeführt werden.
Ganz im Ernst: jeder kennt irgendeinen, der sich im Laufe seines Lebens irgendwann und irgendwie verletzt hat. Meistens ein Kreuzbandriss.
Und das sind nur die ganz Verrückten, die jedes Wochenende in der Halle oder auf dem Platz stehen. Dazu kommen noch die vielen Gelegenheitssportler, die sich im Winter unbehelmt Berghänge herunter stürzen oder sich beim Aprés-Rodeln Willy-geschwängert in den Eiskanal stürzen.
Und dabei passieren statistisch gesehen 94% aller Unfälle in der Freizeit.
Aber wie funktioniert eine Unfallversicherung als Kapitalanlage?
Ein Fall wie Corona lässt unseren gewohnten Alltag aus den Fugen geraten und bedeutet für viele Einschnitte der besonderen Art.
Viele Arbeitgeber sind aufgrund der aktuellen Situation gezwungen, ihre Mitarbeiter in die Kurzarbeit zu schicken.
Davon sind Privatversicherte leider nicht ausgenommen.
Wir haben uns die Auswirkungen von Corona auf die private Krankenversicherung genauer angesehen.
Die Zurich Versicherung hat recherchiert: Von 45 Mio. Erwerbstätigen sind lediglich 17 Mio. gegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit abgesichert. Das ist alarmierend – wir sprechen hier von nur 37%. Das sind nicht einmal 4 von 10 Personen. Wir nennen 8 TOP-Gründe für eine BU!