Wenn die Corona-Impfung schief geht:
wie sind die finanziellen Folgen abgesichert?
Der Corona-Impfstoff ist da. Nicht nur einer, sondern gleich mehrere. Jedoch ist die Bereitschaft zur Impfung in der Bevölkerung längst nicht so hoch, wie man sich das wünschen würde. Es gibt Bedenken, dass die Impfung zu einem schweren Corona-Impfschaden führen könnte.
- Doch wie sieht das Szenario überhaupt aus, wenn die Impfung zu dauerhaften physischen – oder auch psychischen – Beeinträchtigungen führt?
- Wer haftet in dieser Situation?
- Wie kann man sich vor den finanziellen Folgen eines Impfschadens schützen?
Wir versuchen, dieses Thema mit der gebotenen Neutralität zu betrachten. Denn es ist nicht unsere Aufgabe, Menschen zu bekehren. Die Angst vor einem Impfschaden ist häufig genau so groß wie die Angst vor einer Corona-Infektion selbst. Doch darüber zu urteilen, steht uns nicht zu.
Aber wer zahlt, wenn etwas schief geht?
- die Versorgungsleistung durch die öffentliche Hand ist gesetzlich verbrieft
- Krankenversicherungen kommen für die Behandlungskosten auf
- die (richtigen) privaten Versicherungen sorgen für die Verringerung der finanziellen Folgen eines Impfschadens
- die hohe Bedeutung des Krankentagegeldes ist nicht zu unterschätzen
- frühes Handeln ist angesagt – gegebenenfalls gibt es Wartezeiten zu beachten
Im Falle eines Corona-Impfschadens erfolgt eine Leistung durch die öffentliche Hand
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt, dass derjenige, der durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung einen Impfschaden erlitten hat, einen Antrag auf Versorgungsleistung nach dem Bundesversorgungsgesetz stellen kann.
Update (15.01.2024): die §§60-64 wurden mittlerweile aufgehoben.
Die Corona-Impfung wird öffentlich als Schutzimpfung empfohlen. Also ist auch ein Corona-Impfschaden durch das IfSG abgesichert.
Allerdings wird dabei vom Versorgungsamt des jeweiligen Bundeslandes geprüft und entschieden, ob es sich bei der gesundheitlichen Beeinträchtigung tatsächlich um einen Impfschaden handelt. Am Ende des Tages muss damit gerechnet werden, dass ein Bescheid auch abgelehnt werden kann. In diesem Fall kann und sollte der Rechtsweg über das Sozialgericht begegangen werden.
Das kostet Zeit, Nerven und Rechtsanwaltsgebühren. Rückendeckung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche bietet hier eine gute Rechtsschutzversicherung.
Die staatliche Entschädigung wird bei Vorliegen der nachzuweisenden Voraussetzungen in Form einer Rente gewährt, die ca. die Hälfte des ursprünglichen Einkommens beträgt. Auch hier entsteht also eine erhebliche Deckungslücke. Die Haftung nach dem Arzneimittelgesetz ist beschränkt auf 600.000 Euro oder alternativ 36.000 Euro Rente jährlich. Sind mehrere Personen durch das gleiche Mittel beschädigt, sind es 120 Millionen Euro bzw. ein Gesamtrentenbetrag von 7,2 Millionen Euro jährlich. Solche Beträge können bei Massenschäden schnell erreicht werden.
Rechtsanwalt Detlef Koch 2021 in procontra (Artikel nicht mehr abrufbar): Impfschäden: „Eine private Unfallversicherung und das Haftungsregime ergänzen sich sinnvoll“
Private Versicherungen sichern Sie bei einem Corona-Impfschaden zusätzlich ab
Krankenversicherung
Für die Krankheits- und Behandlungskosten, die bei einer Infektion und/oder einem Impfschaden anfallen, kommt die gesetzliche Krankenversicherung (Krankenkasse) auf. Bei Privatversicherten leistet die private Krankenversicherung der betroffenen Person.
Für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gelten die gleichen Spielregeln wie bei jeder anderen Erkrankung auch: Beachten Sie dazu unsere Informationen zum Thema Krankentagegeld.
Das Krankentagegeld hat im Zusammenhang mit COVID-19 eine hohe Bedeutung – die oft lange Krankheitsdauer verursacht Einkommenslücken!
Berufsunfähigkeitsversicherung
Die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung leistet in Form einer Rente für den Fall, dass man seine aktuelle Tätigkeit beispielsweise aufgrund von Krankheit dauerhaft nicht mehr zu mindestens 50 Prozent ausführen kann.
Diese Versicherung ist unabdingbar. Die Arbeitskraftabsicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen. Je höher das Eintrittsalter ist und je mehr Vorerkrankungen vorhanden sind, desto höher fällt auch der Beitrag aus.
Unsere Empfehlung: Schließen Sie diese Versicherung so früh wie möglich ab. Eine Vorerkrankung wie COVID-19 kann beim Abschluss zu einer höheren Prämie oder einem Leistungsausschluss führen.
Handeln Sie also besser gleich!
Grundfähigkeitsversicherung
Wenn Sie durch eine COVID-19-Erkrankung oder einem Corona-Impfschaden nicht mehr dazu in der Lage sind, bestimmte Grundfähigkeiten zu nutzen, dann greift die Grundfähigkeitsversicherung.
Diese leistet beispielsweise schon dann, wenn Sie nicht mehr dazu in der Lage sind 400m am Stück zu laufen.
Ein Corona-Impfschaden ist auch in der privaten Unfallversicherung abgesichert
Unter einem Impfschaden verstehen sehr gute Unfallversicherer „die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinaus gehenden gesundheitlichen Schädigung durch eine Schutzimpfung“.
Da aber nicht jeder Versicherer die gleiche Formulierung bietet und nutzt, empfiehlt sich grundsätzlich ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Zudem sind gegebenenfalls auch Wartezeiten zu beachten.
Gestatten Sie uns hier noch einmal eine kleine Spitze: Unfallversicherungen sind also doch nicht sinnlos!
Eine private Unfallversicherungsvorsorge und das Haftungsregime schließen einander nicht aus, sondern ergänzen sich sinnvoll. Dabei dürfte ein Anspruch aus einer privaten Unfallversicherung rechtlich leichter und zeitnäher durchsetzbar sein als ein Haftungsanspruch.
Rechtsanwalt Detlef Koch im nicht mehr abrufbaren Artikel in procontra zu Impfschäden: „Eine private Unfallversicherung und das Haftungsregime ergänzen sich sinnvoll“
Achtung: Es kursiert eine Vielzahl von Listen mit Versicherern im Internet, die bei Impfschäden leisten. Die Übersichten sind oftmals unvollständig und teilweise auch falsch! Es gibt enorm viele Unfallversicherungstarife mit himmelweiten Unterschieden.
Risiko-Lebensversicherung
Für den sehr unwahrscheinlichen Fall eines Todes durch einen Impfschaden würde eine Risiko-Lebensversicherung leisten.
Zusammenfassung:
wer leistet bei einem Corona-Impfschaden?
Es gibt viele Versicherungen, die im Falle eines Impfschadens leisten.
Sowohl die öffentliche Hand, als auch die Sozialversicherung und private Versicherungen stehen für den Fall der Fälle bereit – letztere allerdings nur, wenn sie rechtzeitig und richtig abgeschlossen wurden.
Im Prinzip ist die aktuelle Situation eine hervorragende Gelegenheit, das Thema Einkommenssicherung anzupacken und sich und seine Familie optimal abzusichern. Jeder noch so kleine Versicherungsschutz ist ein wichtiger Beitrag dazu, die finanziellen Folgen abzufedern.
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