Die Hörgeräteversicherung der Würzburger im Test!
Hörgeräte sind eine wertvolle Investition in die Lebensqualität. Doch wie jedes technische Gerät können sie beschädigt werden oder verloren gehen. Daher schützt eine Hörgeräteversicherung vor hohen Ersatzkosten oder doch nicht? Denn nicht jede Police bietet den Schutz, den Du Dir wünscht.
Wir werden öfter nach einer Versicherung für Hörgeräte gefragt. Daher haben wir uns sehr gefreut als wir das Angebot der Würzburger Versicherung gesehen haben.
Zu früh gefreut? Lies unseren kleinen „Test“. Möglicherweise ist die Hörgeräteversicherung der Würzburger das richtige für Dich.
Warum ich von der Hörgeräteversicherung enttäuscht bin
Als Versicherungsmakler habe ich mich sehr gefreut, als ich von der Möglichkeit dieser speziellen Hörgeräteversicherung erfahren habe. Schließlich sind Hörgeräte eine teure Investition und ein guter Versicherungsschutz könnte vielen meiner Kunden helfen, finanzielle Risiken zu minimieren. Doch als ich mir die Leistungen genauer angesehen habe, kam die Ernüchterung: Die meisten Tarife bieten nur einen begrenzten Schutz und die Bedingungen sind oft nachteilig für den Versicherten.

Besonders problematisch sind der hohe Zeitwert-Abzug, der bereits nach wenigen Jahren zu einer drastisch reduzierten Erstattung führt, sowie der Selbstbehalt, der einen erheblichen Teil der Kosten auf den Versicherungsnehmer abwälzt. Zudem gibt es zahlreiche Ausschlüsse, die im Schadensfall dazu führen können, dass die Versicherung gar nicht zahlt.
In diesem Beitrag zeige ich, worauf man bei einer Hörgeräteversicherung achten sollte und warum viele Tarife nicht halten, was sie versprechen.
Zeitwert vs. Neuwert: Wie wird der Schaden ersetzt?
Einer der wichtigsten Punkte bei einer Hörgeräteversicherung ist die Frage, ob das Gerät zum Neuwert oder zum Zeitwert ersetzt wird:
- Neuwert: Die Versicherung übernimmt die Kosten für ein gleichwertiges neues Gerät. Dies ist die beste Absicherung, aber nicht immer enthalten.
- Zeitwert: Viele Versicherungen erstatten nur den Zeitwert, also den aktuellen Marktwert des Geräts unter Berücksichtigung von Alter und Abnutzung. Der Zeitwert kann bereits nach wenigen Jahren deutlich unter dem ursprünglichen Kaufpreis liegen.
Im Schadensfall übernimmt die Würzburger Versicherung die Kosten für eine fachgerechte Reparatur des Hörgeräts, jedoch maximal bis zum aktuellen Zeitwert des Geräts.
Dieser Zeitwert wird basierend auf dem Neuwert und unter Berücksichtigung von Alter, Gebrauch und Abnutzung wie folgt berechnet:
- 1. Versicherungsjahr: Abzug von 5%
- 2. Versicherungsjahr: Abzug von 10%
- 3. Versicherungsjahr: Abzug von 15%
- 4. Versicherungsjahr: Abzug von 20%
Das bedeutet, dass die Erstattungssumme mit zunehmendem Alter des Hörgeräts sinkt.
Achte also darauf, ob die Versicherung eine abschmelzende Erstattung vorsieht, bei der der Erstattungsbetrag Jahr für Jahr sinkt.
Selbstbehalt: Wie viel musst Du im Schadensfall selbst zahlen?
Viele Versicherungen enthalten einen Selbstbehalt, also einen Betrag, den Du im Schadensfall selbst tragen musst.
- Manche Anbieter haben eine feste Selbstbeteiligung (z. B. 50 oder 100 Euro pro Schadensfall).
- Andere berechnen einen prozentualen Anteil der Schadenssumme (z. B. 10 % oder 20 %).
Ein hoher Selbstbehalt reduziert zwar die Versicherungsprämie, kann aber bei einem Schaden teuer werden.
Beim Angebot der Würzburger Versicherung trägt der Versicherungsnehmer in jedem versicherten Schadensfall einen Selbstbehalt von 35% des verbleibenden Rechnungsbetrags nach Abzug eventueller Leistungen Dritter, wie z.B. der Krankenkasse. Dies gilt sowohl für Reparaturen als auch für den Ersatz bei Verlust oder Totalschaden des Hörgeräts.
Prüfe daher genau, ob sich die Einsparung lohnt.
Ausschlüsse: Wann zahlt die Versicherung nicht?
Nicht jeder Schaden ist automatisch versichert. Häufige Ausschlüsse sind:
- Verschleiß und Abnutzung: Schäden durch normale Nutzung werden oft nicht übernommen.
- Fahrlässigkeit: Wenn das Gerät beispielsweise unbeaufsichtigt liegen gelassen wurde, kann der Versicherungsschutz entfallen.
- Verlust ohne Nachweis: Viele Policen verlangen einen Nachweis (z. B. Polizeibericht), wenn das Gerät verloren geht.
- Schäden durch Dritte: Wird das Gerät von jemand anderem beschädigt, kann es sein, dass dessen Haftpflichtversicherung einspringen muss.
Hier gilt beim untersuchten Angebot der Würzburger: Zu den Ausschlüssen gehören insbesondere Schäden, die durch Abnutzung und Verschleiß, natürlichen Schweiß, Ohrenschmalz oder vorsätzliches Handeln des Versicherungsnehmers verursacht wurden.
Das Hörgerät darf zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns nicht älter als 3 Monate sein. Die Versicherung hat eine Mindestlaufzeit von 36 Monaten und eine maximale Laufzeit von 48 Monaten. Pro Versicherungsdauer sind maximal zwei ersatzpflichtige Schadensfälle abgedeckt.
Es ist also dringend erforderlich, dass Du die Versicherungsbedingungen genau liest und im Zweifel nachfragst, welche Szenarien ausgeschlossen sind.
Ehrliches Fazit zur Hörgeräteversicherung
Stand 04/2025: Die Hörgeräteversicherung der Würzburger bietet Schutz insbesondere dann, wenn es sich um sehr teure Geräte handelt. Aufgrund des hohen SB und der Zeitwertabzüge lohnt es sich kaum, bei Geräten von Werten bis zu 1.000 Euro diese Versicherung abzuschließen. Bei teuren Geräten ist das Verhältnis der Erstattung im Schadensfall im Vergleich zum Beitrag deutlich besser.
Eine Alternative kann es sein, die Klausel „unbekannte Gefahren“ in der Hausratversicherung zu prüfen oder zu nutzen. Ggf. bietet sie auch Versicherungsschutz.
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Nicht jeder kann und will eine bestimmte Versicherung abschließen.
Prüfe daher gemeinsam mit uns, welchen Bedarf Du hast und welche Optionen zu Deiner Absicherung passen.
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