Spendiere Deinem Haus ein „zweites Dach“ mit der Wohngebäudeversicherung.
Dein Haus ist nicht nur ein Platz zum Schlafen, sondern ein Zuhause für Dich und Deine Familie. Deswegen hast Du auch viel investiert: Zeit, Nerven und viel, viel Geld. Eventuell auch fremdes, geliehenes Geld. Daher gilt es diesen Invest mit der Wohngebäudeversicherung zu erhalten und abzusichern.
Es geht um Deinen Geldbeutel: Schäden an Wohneigentum sind oftmals sehr schnell sehr teuer – und gefährden damit die Existenz. So musst Du im Ernstfall nicht nur die Raten weiter bedienen, sondern auch den Schaden tragen.
Mein Haus, mein Hof, meine Garage, mein Zaun?
Wir wollen Dir keineswegs Angst machen, jedoch halten wir die Wohngebäudeversicherung für eine unverzichtbare Absicherung. Aber wie viel Wert sollte man absichern? Nimmt man dafür den Kauf- oder den Zeitwert? Kann man das selbst festlegen?
Nein. Aber der Reihe nach!
In einer Wohngebäudeversicherung können z.B. folgende Bestandteile abgesichert werden:
- Wohnhaus
- Carport und Garagen
- Schwimmbecken
- kleine Gartenhäuschen
- Einfriedungen, Zäune, Hecken
- fest verbautes Zubehör wie Markisen, Dachantennen
„Die Unterversicherung ist eine Selbstbeteiligung, deren Höhe man erst im Schadenfall erfährt.“
von einem weisen Maklerkollegen
Es gibt fast 2.000.000 Schäden in der Wohngebäudeversicherung – pro Jahr!
Also: Versichere Dein Haus ordentlich. Denn die Wohngebäudeversicherung trägt nicht nur die Kosten für die Wiederinstandsetzung des Gebäudes. Sollte Dein Zuhause unbewohnbar sein, übernimmt der Versicherer für eine vorrübergehende Zeit z.B. auch die Hotelkosten.
Sind die vier Wände vermietet und können aufgrund des Schadens nicht weiter bewohnt werden, so trägt die Versicherung den Mietausfall. Bis der Schaden behoben ist, im Rahmen der Versicherungsbedingungen.
Deswegen hier noch ein paar wichtige Antworten und Hinweise!
Ich verstehe nicht, was die gleitende Neuwertversicherung sein soll.
Pro-Tipp: Die gleitende Neuwertversicherung bietet zuverlässigen Schutz vor Preissteigerungen. Denn sie passt den Versicherungsschutz den veränderten Baupreisen an. Damit versicherst Du nicht nur den Wert, den der Handwerker 1996 gekostet hat. Der Schaden wird vollumfänglich zum aktuellen Neuwert ersetzt.
Dazu zählen im Übrigen nicht nur die Kosten für die Reparatur, sondern auch für den kompletten Wiederaufbau (wenn nötig) und Baunebenkosten (z.B. für den Architekten).
In meiner Hausratversicherung ist doch auch schon Feuer und Leitunsgwasser abgesichert.
In der Gebäudeversicherung nicht versichert sind Einrichtungsgegenstände und persönlicher Besitz. Daher raten wir zu einer Hausratversicherung. Denn die Wohngebäudeversicherung und eine Hausratversicherung schließen sich nicht gegenseitig aus. Vielmehr ergänzen sie sich und bieten somit einen 360-Grad-Schutz für Dein Haus und dessen Inhalt.
Wenn mein Haus komplett weg ist, wer bezahlt dann meinen Kredit?
Niemand. Die Wohngebäudeversicherung erstattet nicht den Ausfall von Kreditraten. Daher raten wir immer dazu, Kredite mit einer Risikolebensversicherung abzusichern. Das hilft zwar nicht bei Feuerschäden, aber im Todesfall.
Wie läuft das mit der Schadenminderungspflicht?
Wenn Dir beim Öffnen der Haustüre das Leitungswasser bereits im Hausflur begegnet, solltest Du alle nötigen Vorkehrungen treffen, um weitere Schäden zu verhindern. Das kann zum Beispiel sein, die Wasserversorgung zu unterbrechen und sofort einen fachkundigen Monteur/Notdienst zu kontaktieren.
Die „Haus-zurück-Garantie“ mit der richtigen Gebäudeversicherung
Beim Leistungsumfang gilt es, genau hinzusehen. Denn viele Versicherungen haben vertragliche Höchstentschädigungsgrenzen oder Selbstbehalte für so manchen Schaden gestrickt. Das kann Dir auf die Füsse fallen.
Was sind Feuerschäden?
In der Feuerversicherung sind folgende Gefahren abgesichert:
- Brand, Blitzschlag, Detonation, Explosion
- Schäden durch Blindgänger aus dem I. + II. Weltkrieg
- Überspannungsschäden
Sind Schäden durch Leitungswasser nicht einfach Wasserschäden?
Nein, bei Gebäudeversicherungen gilt es, die Versicherungsbedingungen ganz genau zu lesen. Versichert sind in der Regel:
- Schäden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser
- Bruchschäden (durch Frost) an Wasserleitungen und Heizungsrohren
- sowie Wasserableitungen im Gebäude
- optional: Schäden an Wasserleitungen auf und außerhalb des Grundstückes
Warum sind Sturmschäden nicht einfach Sturmschäden?
Versichert sind Schäden durch Sturm ab vertraglich vereinbarter Sturmstärke, meist ist das Windstärke 8 und mehr. Manche Versicherer verzichten mittlerweile auf die Angabe eine Sturmstärke.
Versichert sind auch Hagelschäden am Gebäude und an Grundstücksbestandteilen und Sturmfolgeschäden – also wenn ein Baum wegen Sturm umstürzt und ein Gebäude beschädigt.
optional: Zusatzbaustein Elementarschäden
Überschwemmung/Rückstau nach Starkregen, Erdsenkung/-fall/-rutsch, Schneedruck und Lawinen, Ausuferung von stehenden oder fließenden Gewässern
Die Fragen zur richten Vesicherungssumme
Wir haben Dir ja versprochen, dass wir Dir noch erklären, wie man die richtige Versicherungssumme ermittelt. Dazu musst Du wissen:
Was bedeutet Unterversicherungsverzicht?
Die Unterversicherung ist eine Selbstbeteiligung deren Höhe man erst im Schadenfall erfährt.
Ein toller Spruch. Nur was bedeutet das?
Im Schadenfall prüft die Versicherung, ob die Versicherungssumme korrekt ermittelt wurde. Weicht die tatsächlich ermittelte Summe vom Wert, der im Versicherungsschein angegeben wurde, nach unten ab, dann spricht man von Unterversicherung. Das bedeutet, dass der Versicherer dann dazu berechtigt ist, die Schadenzahlung im entsprechenden Verhältnis zu quoteln.
Ist die Klausel „Untervesicherungsverzicht“ vereinbart, verzichtet der Versicherer auf die Einrede der Unterversicherung. Auf Deutsch: achte darauf, dass diese Klausel vereinbart ist, ob Du sie verstehst oder nicht.
Wie kann ich den Wert meines Gebäudes richtig ermitteln?
Damit Du Dir hier keine Zahl ausdenken musst, gibt es die Gebäudewertermittlung. Diese garantiert, dass der tatsächliche Wert korrekt angegeben und versichert wird. Dazu gibt es Wertermittlungsbögen oder aber auch Programme, die hier unterstützen. Da sollte also wirklich der Profi ran!
Unser Service im Servicepaket: Gebäude-Plus!
Gerne übernehmen wir die Wertermittlung für Dich. Weiterhin bieten wir (Vor-Ort-)Unterstützung im Schadensfall an und helfen bei Regulierung und Leistungsabrechnung.
Unsere Gebäudewertermittlung mittels Programm unterstützter, professioneller Analyse zur Vermeidung einer Unterversicherung ist Bestandteil unseres Servicepakets Premium.
Ohne Servicepaket erfolgt die Abrechnung gemäß unserer Gebührenordnung.
Kostenfrei – aber nicht umsonst – ist die Nachermittlung mittels Wertermittlungsbogen!
Mehr Informationen zur Wohngebäudeversicherung findest Du im Blog!
Weil es mehr Spaß macht, gleich zu wissen, warum eine Versicherung besonders wichtig ist oder wie sie Dir im täglichen Leben wirklich hilft: Bleib noch ein wenig bei uns und lass Dich von unseren Blog-Artikeln inspirieren!
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Wenn Sie von einem Unwetterschaden betroffen sind, gibt es einiges, was Sie wissen und beachten sollten. Wir zeigen, wie es geht – und helfen gern!
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