Seit dem 1. Januar 2022 muss jeder Nutzer der Skigebiete in Italien (Südtirol) im in Besitz einer Haftpflicht-Versicherung für Schäden gegenüber Dritten sein. Die gängigsten Privathaftpflicht-Versicherungen decken den Bereich “Wintersport” bereits ab – es empfiehlt sich trotzdem, dies mit der eigenen Versicherungsgesellschaft abzuklären.