Schäden in Millionenhöhe: Unwetter in Süddeutschland
Unwetter in Bayern: Starkregen, Hagel, Blitz und Donner – heftige Stürme halten Süddeutschland regelmäßig in Atem. Entsprechend groß sind die Sturmschäden an Häusern und Autos. Doch welche Versicherung zahlt welchen Schaden und was gilt es zu beachten?
Die Wettereskapaden nehmen weltweit zu und auch Bayern bleibt nicht verschont. Sintflutartiger Regen, Stürme und Überschwemmungen halten Bevölkerung wie auch Versicherer in Atem.
Angesichts der drohenden Schäden sollte jeder Hausbesitzer überprüfen, ob er richtig versichert ist. Doch für viele ist unklar, welche Versicherung in welcher Situation zahlt und welche Bausteine Sinn machen.
An manchen Tagen gibt es aktuell horrende Wartezeiten in der Schadenhotline und auch bei der Schadenbearbeitung. Am Ende des Beitrags erfahren Sie den ultimativen Tipp, wie Sie das umgehen können!
Soviel vorab: eine „Unwetterversicherung“ gibt es leider nicht! Diese Versicherungen machen Sinn:
- Wohngebäudeversicherung inkl. Elementar-Baustein
- Hausratversicherung inkl. Elementar-Baustein (und Glas-Baustein)
- Glasversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Kaskoversicherung beim Kfz
Egal um welche Sparte es geht: Wir empfehlen, jeden Schaden möglichst sorgfältig zu dokumentieren und zeitnah dem Versicherer zu melden. Machen Sie Fotos und eine Aufstellung, welche Gegenstände beschädigt sind. Bewahren Sie diese bis zur vollständigen Regulierung auf.
Unwetter in Bayern: Hagel- und Sturmschäden am Auto
Sturmschäden am eigenen Auto werden über die Teilkaskoversicherung reguliert. Versicherungsnehmer, die lediglich mit der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflicht auf Deutschlands Straßen unterwegs sind, bleiben also auf Hagel-, Sturm- und Überschwemmungsschäden sitzen. Dabei kostet die Teilkasko einen vergleichsweise niedrigen Beitrag im Jahr und sollte nach Möglichkeit mit abgeschlossen werden.
Versicherte Schäden bei der Teilkasko:
- Lack und/oder Glas werden durch Hagelschlag oder beschädigt
- Der Sturm entwurzelt einen Baum, dieser fällt auf Ihr Auto
- Die Wassermassen spülen das versicherte Fahrzeug weg
Wichtig zu wissen: Bei diesen Schäden ist ein Gutachten obligatorisch! Die Begutachtung organisiert in der Regel der Versicherer. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden zahlt die Teilkasko jedoch nur den Zeitwert.
Die Wohnung steht unter Wasser – wer zahlt Sturmschäden an Einrichtung und Besitztümern?
Egal ob Sturm, Überspannung oder Blitzschlag: Die Hausratversicherung deckt Schäden an allen beweglichen Sachen im Haus oder in der Wohnung. Dazu zählen beispielsweise Mobiliar, Elektronik oder auch Vorräte. Auch im Garten oder am Balkon gelagerte Gegenstände sind unter Umständen mitversichert.
Wichtig ist hier der Blick auf den Versicherungsumfang: Sparen Sie an dieser Stelle, bleiben Sie im Zweifelsfall trotz Hausratversicherung auf dem Schaden sitzen. Zudem sollte bei Abschluss unbedingt auf eine ausreichend vereinbarte Versicherungssumme geachtet werden! Wer aus Beitragsgründen zu wenig Versicherungssumme angibt läuft Gefahr, dass der Versicherer die Schadenzahlung entsprechend kürzt.
Darauf sollten Sie stets achten:
- Verzicht auf Kürzung bei grober Fahrlässigkeit
Sie haben ein Fenster nicht richtig verschlossen. Das aufziehende Unwetter drückt es auf. Es regnet auf den Arbeitsplatz, der am Fenster steht. Die Technik und das Mobiliar sind unrettbar zerstört. - Mitversicherung von Hausrat außerhalb der Wohnung
Eine Außenversicherung für Grill, Gartenmobiliar uvm. kann durchaus Sinn machen. Achten Sie unbedingt auf zeitliche und räumliche Beschränkungen.
- ausreichend hoch vereinbarte Unterbringungskosten im versicherten Schadenfall
Das ist die Summe, die Ihnen der Versicherer zur Verfügung stellt, sollte Ihre Wohnung nach Schaden unbewohnbar sein. So sind beispielsweise „1 Promill von EUR 50.000 Versicherungssumme“ sind EUR 50 pro Tag. Das reicht selten aus. Achten Sie auf eine realistische Summe (z.B. EUR 100 pro Person und Tag) und auf welchen Zeitraum der Versicherer die Kosten übernimmt (Beispiel: „Bis zu 200 Tage“). - Baustein Elementar
Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Schneelast sind hier mitversichert. Dieser Baustein kostet je nach Region ca. EUR 100 bis EUR 2.000 – je nach Risiko. Oft gilt hier eine Selbstbeteiligung im Schadenfall. Da ein Elementarschaden selten klein ist, ist das jedoch verschmerzbar. Bei 85% der Hochwasserschäden ist keine Nähe zu einem Fluss o.Ä. gegeben!
- Baustein Glas
Sie haben eine Wohnung gemietet? Dann möchten Sie diese bei Auszug vermutlich in gleichwertigem Zustand wieder an den Vermieter übergeben. Glasschäden an Außenverglasung, Glastüren und Mobiliar ist damit abgesichert. Es gibt jedoch auch selbstständige Glasversicherungen oder die Mitversicherung in der Gebäudeversicherung.
Im Schadenfall gilt:
Die beschädigten Gegenstände werden zum Neuwert ersetzt, sollten aber bis Abschluss der Regulierung dokumentiert und aufbewahrt werden. Zudem herrscht Schadenminderungspflicht: Sie sind dazu verpflichtet, alles zumutbare zu unternehmen, dass der Schaden so gering wie möglich ausfällt.
Die Hausratversicherung wird anhand von Risikozonen berechnet, den sogenannten ZÜRS 1-4. ZÜRS 4 ist dabei die risikoreichste Region und ist dem Hochwasserrisiko besonders ausgesetzt. Entsprechend hoch sind die Beiträge hier. Doch ein Vergleich lohnt sich: Erfahrungsgemäß können die Beiträge von Versicherer zu Versicherer extrem schwanken. Durch klugen Vergleich sind Beitragsersparnisse von bis zu 50% durchaus möglich.
Wie kann ich mein Haus oder meine Eigentumswohnung gegen ein Unwetter in Bayern richtig absichern?
Die Wohngebäudeversicherung kommt für Schaden am Haus auf. In den meisten Fällen handelt es sich heute um „verbundene“ Wohngebäudeversicherungen, d.h. Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden und deren Folgeschäden sind mitversichert. Wichtig ist auch hier wieder die korrekt angegebene Versicherungssumme und eine möglichst genaue Angabe aller mitversicherten Bestandteile, z.B. Carports, Gartenhäuschen usw.
Auch hier empfiehlt sich der Einschluss einer Elementarschadenversicherung. Diese leistet bei Schäden nach Hochwasser, Erdrutsch oder Erdbeben. Gerade Hochwasser hinterlassen massive Gebäudeschäden – beginnend mit den Trocknungskosten, bis hin zu den Wiederherstellungskosten.
In manchen Gebieten ist dieser Schutz jedoch nur sehr teuer oder auch gar nicht zu haben.
Gewusst?
Für einen Sturmschaden muss mindestens Windstärke acht nachgewiesen werden. Hier hilft das Wetteramt oder der DWD weiter. In der Regel fragt der Versicherer die Windstärke ab, gelegentlich kann das aber schief gehen. Wenn die nächste Wetterstation erst drei Kilometer weiter steht ist guter Rat teuer!
Wie kann ich mich gegen Sturmschäden an Dritten absichern?
Es gibt tatsächlich Schäden, für die Sie nicht besonders viel können, aber dennoch in der Haftung stehen. Fällt beispielsweise Ihr Baum auf das Dach des Nachbarn, kann das durchaus zu Ihrem Problem werden.
Hätte der Baum aufgrund einer Krankheit längst gefällt werden müssen, liegt die Verletzung einer Sorgfaltspflicht vor. In diesem Fall hilft Ihnen eine gute Privathaftpflichtversicherung bzw. eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung weiter. Haben Sie diese nicht, zahlen Sie die Wiederinstandsetzung des Hauses aus eigener Tasche.
Wenn kein Verschulden Ihrerseits vorliegt, geht der Nachbar leer aus und er muss sich an seine Wohngebäudeversicherung wenden.
Fazit: Das Gesamtkonzept machts
Zeigen Sie dem Unwetter in Bayern die kalte Schulter
Wichtig ist wie immer, ein gesundes und vollständiges Versicherungskonzept zu nutzen und dieses regelmäßig auf den neuesten Stand zu bringen. Haben sich Dinge geändert? Muss eine Versicherungssumme angepasst werden? Sind alle sinnvollen Bausteine eingeschlossen?
Gerne helfen wir Ihnen bei einer realistischen Risikobewertung und sind Ihr Ansprechpartner im Schadenfall.
Gerade in Schlechtwetterlagen sind wir Ihr Ass im Ärmel – trotz hohem Schadenaufkommen sind Sie Kunde „Prio 1“. Wir melden die entstandenen Schäden, kümmern uns um eine vollstände Dokumentation und um eine schnellstmögliche Abwicklung. So müssen Sie nach einem Sturm nicht etwa vier Gesellschaften anrufen und dort jeweils 30 Minuten in der Warteschleife hängen – kümmern Sie sich um die wirklich wichtigen Dinge!
Zeit zu handeln!
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Gerne stehen wir Ihnen per Mail oder unter 09120/6636 zur Verfügung.
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