fbpx

Unwetterschaden? Was Sie beachten sollten – und wie Sie einen Schaden richtig melden!

Seit Tagen zieht eine Unwetterfront durch Süddeutschland und hinterlässt Chaos, Verwüstung und Schäden. Oft sind die Schaden-Hotlines der Versicherer völlig überlastet, lange Wartezeiten entstehen. Viele Versicherungsnehmer wissen dabei gar nicht, wer zahlt, was sie alles wissen und tun müssen – was wiederum erneut zu längeren Bearbeitungszeiten führt.

Wenn auch Sie von einem Schaden betroffen sind, gibt es einiges, was Sie wissen und beachten sollten. Wir zeigen Ihnen, wie Sie einen Unwetterschaden richtig melden, damit Sie Ihren Schaden zügig und möglichst vollständig ersetzt bekommen.

Am Ende dieses Beitrags finden Sie zudem eine Checkliste als kurze Zusammenfassung!

Unser Tipp für eine gute Schadenregulierung

Sie können sich selbst durchkämpfen – oder Sie überlassen uns das Feld. Wir wissen, welche Daten und Nachweise der Versicherer braucht. Wir melden den Schaden nicht nur für Sie, sondern erinnern den Versicherer auch regelmäßig an eine schnelle und saubere Regulierung. Sollte der Schaden abgelehnt oder zu unrecht gekürzt werden, kümmern wir uns um die Nachverhandlung. Wir sind Ihr persönliches „Sekreteriat“ im Schadenfall!

Eine Regulierung aus Kulanz gibt es allerdings bei uns keine. Gerne erklären wir, wieso.

Schadenminderungspflicht

Bevor Sie einen Schaden dokumentieren und an den Versicherer melden, sollten Sie Ihrer Schadenminderungspflicht nachgehen. Wichtig ist: Bringen Sie sich trotz Schadenminderungspflicht nicht selbst in Gefahr!

Holen Sie sich Rat und Hilfe, wenn Sie sich unsicher sind. Sie müssen die Schadenminderung nicht persönlich in die Hand nehmen. Beauftragen Sie jemanden vom Fach.

Bitten Sie Handwerker immer darum, Fotos als Schadennachweis anzufertigen!

  • Läuft in Ihrem Haus Wasser in den Keller, sollten Sie dafür sorgen, dass keine weiteren vermeidbaren bzw. noch schlimmere Schäden entstehen. Als erstes sollten Sie also versuchen, die Ursache für den Wassereinbruch zu finden und diese zu schließen, zu unterbrechen oder zu beseitigen. Retten Sie – wenn möglich – Gegenstände, indem Sie diese in höher gelegene Räume bringen.
  • Deckt der Sturm das Dach Ihres Hauses ab, sollten Sie dafür sorgen, dass die Stelle entsprechend abgedeckt wird, damit weitere Schäden verhindert werden, z.B. durch eindringendes Regenwasser an Wänden und Boden. Wenn Sie für nur wenige Ziegel einen Dachdecker benötigen, beauftragen Sie ihn umgehend. Es macht in diesem Fall keinen Sinn, einen Kostenvoranschlag zur Freigabe bei der Versicherung einzureichen. In Unwettersituationen warten Sie dann eine Kostenübernahme viel zu lange.

Schaden dokumentieren

Wenn Sie einen Schaden feststellen, sollten Sie diesen möglichst umfangreich dokumentieren. Hilfreich können hier die „W-Fragen“ sein:

  • Was ist wie passiert? Schildern Sie den Schadenhergang.
  • Wer ist der Geschädigte? (Name, Anschrift, Kontaktdaten)
  • Wer/was ist in den Schaden involviert? Nennen Sie z.B. die Personalien und Kontaktdaten beteiligter Personen.
  • Wann ist der Schaden passiert? Wann wurde er festgestellt?
  • Wo hat sich der Schaden ereignet? Gegebenenfalls macht eine Skizze oder ein Auszug aus Google Maps Sinn, um den Hergang zu verdeutlichen.
  • Wie kann der Schaden bewiesen bzw. beziffert werden? Gibt es Belege, Unterlagen, Bescheinigungen, Zeugen?
  • Welche Maßnahmen wurden bereits ergriffen, um den Schaden zu mindern?

Machen Sie Fotos. Wenn möglich, machen Sie Detailaufnahmen, sowie Übersichtsbilder. Sind Fahrzeuge involviert, sollten die Kennzeichen gut zu erkennen sein. Auch ein Foto des Kilometerstands macht Sinn. Kümmern Sie sich zeitnah um die Dokumentation des Schadens, um eventuelle Fristen gegenüber dem Versicherer einzuhalten.

Bei folgenden Schaden verlangen Versicherer meist die Besichtigung durch einen Gutachter:

  • Hagelschäden bei Kraftfahrzeugen
  • Überspannungsschäden an elektronischen Geräten – auch bei Blitzschlag
  • Brandschäden mit unklarer Brandursache
  • Schäden ab einer gewissen Schadenhöhe (meist EUR 5.000)

Unwetterschaden melden

Melden Sie den Unwetterschaden zeitnah. Im besten Fall greifen Sie zum Telefon oder melden den Schaden online. Viele Versicherer haben ein Schadenportal für Ihre Kunden (wie beispielsweise die R+V Versicherung) oder nehmen Schäden per Mail entgegen.

Von einer Schadenmeldung per Fax oder Brief raten wir aufgrund von Bearbeitungsdauer und mangelnder Nachverfolgbarkeit ab.

Manche Gesellschaften haben in bestimmten Sparten eine 24h-Hotline. Nutzen Sie diese! Oft werden hier nicht nur Schäden aufgenommen, sondern zusätzlich wertvoller Service vermittelt – beispielsweise ein kompetenter Notdienst!

Unser Tipp:
Orientieren Sie sich oder nutzen Sie, wenn möglich, das Schadenformular Ihres Versicherers. Hier wird übersichtlich abgefragt, was die Gesellschaft für eine Regulierung benötigt. Wir haben die Formulare vieler Gesellschaften auf unserer Homepage für Sie hinterlegt. Sie finden diese, wenn Sie sich auf unserer Seite registriert haben und eingeloggt sind. Gehen Sie dann einfach auf „Servicebereich“ und dann auf „Downloads“. Alternativ nutzen Sie einfach diesen Link.

Finden Sie kein Schadenformular Ihrer Versicherungsgesellschaft? Dann orientieren Sie einfach sich an den Fragen der anderen Gesellschaften in der gleichen Sparte.

Unwetterschaden? Unsere Checkliste:

  • Wenn Sie weitere Schäden verhindern oder das Schadenausmaß reduzieren können, sollten Sie das dringend umsetzen! Holen Sie gegebenenfalls professionelle Hilfe, z.B. einen Dachdecker.
  • Schäden müssen immer nachvollziehbar dokumentiert werden. Nutzen Sie die W-Fragen, machen Sie Fotos, notieren Sie eventuelle Zeugen!
  • Beschädigte Gegenstände sollten Sie bis zur vollständigen Regulierung des Schadens aufbewahren.
  • Bei bestimmten Schäden muss immer ein Gutachter oder Sachverständiger eingeschaltet werden. Im Regelfall stellt die Versicherungsgesellschaft einen Gutachter. Möchten Sie selbst einen Sachverständigen einschalten, sollte dies stets in Rücksprache mit dem Versicherer geschehen!
  • Informieren Sie den Versicherer möglichst zeitnah, halten Sie Rücksprache über das weitere Vorgehen. Lassen Sie den Schaden nicht vor Reparaturfreigabe beseitigen.

Wir sind für Sie da!

Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Gerne stehen wir Ihnen per Mail oder unter 09120/6636 zur Verfügung.

Bildquelle: Robert Kneschke auf stock.adobe.de