Die Versicherung für Coaches und Speaker sind oft nicht richtig ausgestaltet. Woran liegt das?
„Als ich gehört habe, das ich als Coach und Keynote Speaker auch Risiken trage, die ich nicht über eine Betriebshaftpflichtversicherung abdecken kann, bin ich schon erst einmal hellhörig geworden. Scheinbar ist es überall so: wo billig drauf steht, ist meist auch billig oder gar nichts drin.
Jetzt habe ich Versicherungsschutz, wenn ich mal eine Frist versäume oder wenn aufgrund meines Verschuldens eine Veranstaltung ausfällt und mich der Veranstalter für entstandene Kosten in Regress nimmt.“
So oder so ähnlich klingt es, wenn wir mit unseren Coaches und Speakern sprechen. Wenn Coaches und Speaker beraten wurden, dann wurde meist zumindest eine Betriebs-Haftpflichtverischerung abgeschlossen. Doch diese einfache Deckung deckt oft nicht einmal das einfache Betriebsstättenrisiko ab.
Warum glauben auch heute noch selbst ernannte Spezialisten, dass eine Basis-Deckung von EUR 3.000.000 für Sach- und Personenschäden vollkommen ausreichend ist?
Uns wundert es immer wieder, dass auch bei Coaches und Speakern in der Betriebshaftpflichtversicherung folgende gravierende Beratungsmängel Gang und Gebe sind.
Gravierende Fehler in der Versicherung für Coaches und Speaker: was fehlt in Ihrem Versicherungsvertrag?
- Mietsachschadendeckungen sind mit einem sehr geringen Sublimit versehen
- Umweltschäden sind nicht mitversichert
- viel zu geringe Deckungssumme für Personenschäden
- vollkommenes Fehlen einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Kleines Schadenbeispiel.
Allein bei folgendem Schadenbeispiel stehen Sie dann im Regen, wenn Sie nur den oben genannten Versicherungsvertrag abgeschlossen haben. Stellen Sie sich vor, Ihr selbst mitgebrachter Beamer fängt im Konferenzsaal eines Luxushotels Feuer.
- Dadurch entsteht ein nicht unerhebliche Sachschaden am gemieteten Konferenzsaal.
- Zusätzlich erleiden acht Personen eine schwer wiegende Rauchgasvergiftung. Daher können Sie zu allem Überfluss eine Woche leider nicht ihrer Arbeit nachgehen.
- Als Folge des Brandes wird durch das Rauchgas die Auslage der Metzgerei im Nebengebäude unbrauchbar. Die Ware muss daher vernichtet werden. Ebenso wird die Metzgerei aufgrund der Reinigungsarbeiten für Tage kurz vor Weihnachten geschlossen.
- Da auch Ihre Mitarbeiterin verletzt wurde, steht durchaus eine schwere Körperverletzung im Raum. Daher müssen Sie sich mit einigen unbequemen Fragen auseinander setzen.
- Da Sie die Polizei leider länger als geplant befragt, muss die Veranstaltung am Abend, für die Sie als Key-Note-Speaker gebucht waren, leider abgesagt werden. Selbstverständlich nimmt der Veranstalter für die nicht verkauften Tickets bei Ihnen Regress.
Sie glauben das alles nicht? Wenn ich eine Versicherung bei einem Spezialisten gekauft hätte, aber von einem Experten beraten wurde, dann würde ich das auch nicht glauben wollen.
Eine Haftpflichtversicherung hat immer zwei Funktionen.
- Befriedigung von berechtigten Ansprüchen im Rahmen des Versicherungsumfanges
- Abwehr nicht berechtigter Ansprüche
Die wichtigste Funktion ist jedoch die des ausreichenden Versicherungsschutzes. Vergessen Sie Versicherungsverträge. Setzen Sie auf Expertenwissen und Vertragsinhalte! Schützen Sie Ihr Business.
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